Schlüsselzahl 95 - was Sie wissen müssen!
Ab dem 10.09.2014 muss jeder LKW-Fahrer, der beruflich Güter transportiert, sich in seinem Führerschein die Schlüsselzahl 95 eintragen lassen.
Dafür muss der LKW-Fahrer allerdings eine Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz(BKrFQG) nachweisen. Dies gilt für alle Führer von Fahrzeugen über 3,5 t - auch im Werkverkehr! Diese Grundqualifikation muss alle 5 Jahre wiederholt werden.
Bußgeld wegen fehlender Schlüsselzahl 95