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Schlüsselzahl 95 - was Sie wissen müssen!

Ab dem 10.09.2014 muss jeder LKW-Fahrer, der beruflich Güter transportiert, sich in seinem Führerschein die Schlüsselzahl 95 eintragen lassen.

Dafür muss der LKW-Fahrer allerdings eine Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz(BKrFQG) nachweisen. Dies gilt für alle Führer von Fahrzeugen über 3,5 t - auch im Werkverkehr! Diese Grundqualifikation muss alle 5 Jahre wiederholt werden.

Bußgeld wegen fehlender Schlüsselzahl 95

Infos zum BKrFQG

 

Also schnell zur Fahrschule. Aktuelle Termine gibt es hier.

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Schluesselzahl 95