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Klasse C - LKW

Kraftfahrzeug über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Führerschein wird befristet auf 5 Jahre ausgestellt, bei jeder Verlängerung ist eine Gesundheitsprüfung und ärztliche Augenuntersuchung erforderlich, sowie bei Ersterteilung. Wenn die zulässige Gesamtmasse von Kraftfahrzeug oder Zug mehr als 7,5 t beträgt, ist für Fahrzeugführer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre, oder 18 Jahre, wenn man eine abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer/in besitzt.

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